ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIT KUNDENINFORMATIONEN

INHALTSVERZEICHNIS

1. GELTUNGSBEREICH

2. ENTWURF / FREIGABE / SCHUTZRECHTE

3. ANGEBOTE UND PREISE

4. BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

5. LIEFERUNG UND ABNAHME

6. LIEFERZEIT/VERZUG

7. EIGENTUMSVORBEHALT, URHERBERRECHTLICHE VERARBEITUNGSBEFUGNIS,

SICHERUNGSABTRETUNG UND PFANDRECHT

8. LIEFERUNGSMÖGLICHKEITEN UND LIEFERUNGSVERZÖGERUNGEN

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

10. EIGENWERBUNG

11. MÄNGEL/HAFTUNG/VERJÄHRUNG

12. DATENSCHUTZ

13. SCHUTZRECHTE

14. PRODUKTHAFTUNG

 

15. DIGITALE DATEN

 

16. ARCHIVIERUNG

 

17. DATENSCHUTZ

 

18. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

19. GÜLTIGKEIT / SALVATORISCHE KLAUSEL

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

 

Lanybook GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt, erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.1 Alle Geschäftsprozesse und Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, dies gilt auch dann, wenn anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers vorliegen.

1.2 Die allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen finden, soweit es sich um Kaufleute handelt, auch für künftige Geschäftsbeziehungen Anwendung.

 

2. ENTWURF / FREIGABE / SCHUTZRECHTE

 

2.1 Vom Auftragnehmer erarbeitete Entwürfe, gefertigte Muster, Reinzeichnungen, Datensätze oder Modelle bleiben auch nach Bezahlung Eigentum der Lanybook GmbH. Wenn Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführung vom Auftraggeber freigegeben wurden, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Für die hieran bestehenden gewerblichen Schutz- und Urheberrechte bleibt der Auftragnehmer Inhaber.

2.2 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Entwürfe und Vorlagen bestehende Patent-. Lizenz-, Warenzeichen-, Geschmacksmuster- oder sonstige gewerblichen Schutzrechte nicht verletzen und auch Urheberrechte Dritter nicht berühren. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet diesen Umstand zu überprüfen.

2.3 Da im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit besteht, sind Reklamationen hinsichtlich der Gestaltung ausgeschlossen. Im Falle von Änderungswünschen während oder nach der Produktion durch den Auftraggeber, hat er ab dem dritten Korrekturlauf die Mehrkosten zu tragen. Bei bereits begonnen Arbeiten behält sich der Auftragnehmer den Vergütungsanspruch vor.

2.4 Jeder an Lanybook GmbH erteilte Auftrag versteht sich als Urheberwerkvertrag und ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen ausgerichtet. Es gelten die Werksvertragsbestimmungen des BGB in Verbindung mit den Bestimmungen des § 2 und 31 UrhG. Das Urheberrechtgesetz gilt für sämtliche Layouts und Druckvorlagen der Lanybook GmbH, als persönliche geistige Schöpfung. Wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG nicht erreicht wurde, gelten trotzdem die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes. Weder im Original noch bei der

Reproduktion, dürfen die Layouts und Druckvorlagen der Lanybook GmbH einschließlich der Urheberbezeichnung verändert werden. Unzulässig ist jede Nachahmung, selbst wenn diese nur Teile betrifft.

2.5 Die Verwendung der Arbeiten bezieht sich ausschließlich auf die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungsumfang. Nur mit der Einwilligung der Lanybook GmbH ist eine anderweitige oder weitergehende Nutzung gestattet, welche mit der Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars verknüpft ist. Somit erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten  Rahmen zu verwenden und erlangt zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß  § 31 UrhG.

2.6 Von Verkaufsangestellten oder Handelsvertretern von LANYBOOK abgegebene mündliche Erklärungen oder Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag oder die Auftragsbestätigung hinausgehen, gelten nur, wenn sie von LANYBOOK schriftlich bestätigt werden. Dies gilt nicht für Erklärungen von Personen, die zur unbeschränkten oder nach außen unbeschränkbaren Vertretung von LANYBOOK ermächtigt sind.

2.7 Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierungen der Ware richten sich nach dem Angebot von LANYBOOK, wenn es vom KÄUFER angenommen wird oder dem gültigen Katalog von LANYBOOK in Verbindung mit der Auftragsbestätigung von LANYBOOK im Falle einer Bestellung durch den KÄUFER. Angebote und Preislisten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne die vorherige Zustimmung durch LANYBOOK zugänglich gemacht werden.
2.8 Offensichtliche oder irrtumsbedingte Fehler in Katalogen, Preislisten, Angebotsunterlagen oder sonstigen Dokumentationen dürfen von LANYBOOK berichtigt werden, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche für den KÄUFER entstehen.

2.9 LANYBOOK behält sich das Recht vor, die Waren ohne Benachrichtigung des KÄUFERS zu verändern oder zu verbessern, soweit gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind und/oder soweit dadurch keine nachhaltige Verschlechterung hinsichtlich Qualität, Funktion oder Brauchbarkeit entsteht. Aufgrund solcher Änderungen entstehen dem KÄUFER keinerlei Ansprüche.

2.10 Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen, Gewicht und Farbe.

2.11 Unterschiedlicher Ausfall von Produkten und Waren wie z.B. Narbung bei Leder, Farbabweichungen von +/- 10 % und Passerdifferenzen bis 0,1 mm bei Drucken, unwesentliche Abweichungen von Farben und Konturenführungen je nach Art des Materials und der Beschichtung bei Gravuren gelten als vertragsgemäß.

2.12 Ein Weiterexport der gelieferten Ware bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

 

 

3. ANGEBOTE UND PREISE

 

3.1 Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich und sind maximal vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber gültig. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.

3.2 Soweit keine anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen wurden, versteht sich bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte der Besteller als Auftraggeber.

3.3 Die ausgewiesenen Preise der Lanybook GmbH enthalten keine Mehrwertsteuer, sie gelten ab Werk.

 

4. BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

 

4.1 Bestellungen des Auftraggebers gelten nach telefonischer oder schriftlicher Bestätigung, E-Mail, Fax oder Postzustellung als verbindlich eingegangen (=Auftragsklarheit). Im Falle von Fehl-, Minder-, oder Mehrlieferung haftet Lanybook GmbH nicht. Der Auftraggeber trägt das Risiko aus dieser Bestellung in vollem Umfang.

4.2 Erhält der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die versendete oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

 

 

5. LIEFERUNG UND ABNAHME

 

5.1 Wenn die Lieferung von Produkten erfolgt, trägt der Auftraggeber die Kosten und die Gefahr für die Verpackung, den Versand und den Transport.

5.2 Wenn der Auftragnehmer verhindert ist, gilt die Ware nach 5 Tagen als abgenommen. Verzögert sich die Versendung oder Abholung von Ware die versand- oder abholbereit ist, aus Gründen, die er Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Auftraggeber über. Wenn die Ware nicht binnen 5 Werktagen vom Auftraggeber abgerufen wird, so wird auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt die Rechnungsstellung.

5.3 Wenn der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb von 60 Tagen abruft, hat der Auftragnehmer das Recht auf Entsorgung, welche zu Lasten des Auftragsgebers geht. In diesem Fall bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet.

5.4 Die Aufhebung eines wirksam zustande gekommenen Vertrages, ggf. verbunden mit der Rücknahme bereits gelieferter Ware bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Verkäufer und KÄUFER. Bei den für den KÄUFER speziell angefertigten oder speziell beschafften Waren ist eine Vertragsaufhebung und Rücknahme bereits gelieferter mängelfreier Waren generell ausgeschlossen.

 

 

6. LIEFERZEIT/VERZUG

 

6.1 Ist der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endgültig geklärt, beginnt ab diesem Zeitpunkt die angegebene Lieferzeit. Hierzu zählt ebenfalls die Leistung einer im Vorfeld vereinbarten Anzahlungssumme. Auch eine Überschreitung und Neubenennung vereinbarter Lieferzeiten durch den Auftragnehmer ist zulässig.

6.2 Es steht dem Auftragnehmer frei, wenn Umstände eintreten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, vor allem bei höherer Gewalt, die Lieferung für die Zeit der Behinderung zu verschieben oder ganz bzw. teilweise zu streichen. Es muss kein kausaler Zusammenhang nachgewiesen werden. Wenn ohne Verschulden der Lanybook GmbH uns oder unseren Lieferanten die Lieferung erschwert, unmöglich oder nur unter Verlust möglich gemacht wird, handelt es sich ebenfalls um einen nicht von uns vertretenen Umstand. Der Auftraggeber ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt, wenn er Lanybook GmbH eine angemessene Nachfrist mindestens vier Wochen gesetzt hat. Schadensersatzansprüche auf Grund von verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

6.3 Lanybook GmbH verfolgt eine sorgfältige und gewissenhafte Auswahl seiner Lieferanten. Technisch notwendigen Änderungen der Ausführung, welche im Interesse des Auftragnehmers sind und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten. Im Falle einer Unmöglichkeit der Weiterführung des Vertrags, auf Grund von technischen oder gesundheitlichen Problemen, ist Lanybook GmbH berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag zu kündigen. Für Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne besteht kein Haftungsanspruch. Die generelle Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Hälfte des Auftragswertes beschränkt.

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT, URHERBERRECHTLICHE VERARBEITUNGSBEFUGNIS,

SICHERUNGSABTRETUNG UND PFANDRECHT

 

7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche von Lanybook GmbH oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der Lanybook GmbH. Im Fall des Scheck-Wechsel-Austausches geht das Eigentum auf den Auftraggeber erst über, wenn für Lanybook GmbH kein Rückgriff aus dem Wechsel zu befürchten ist. Bei Zahlungsverzug ist Lanybook GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Lanybook GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Lanybook GmbH ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers - abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

7.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber Lanybook GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit gegebenenfalls Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Lanybook GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den bei Lanybook GmbH entstandenen Ausfall.

7.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang aber ausschließlich an juristische Personen weiterzuverkaufen, er tritt Lanybook GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung von Lanybook GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Lanybook GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Lanybook GmbH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so kann Lanybook GmbH verlangen, dass der Auftraggeber ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

7.5 Lanybook GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten von Lanybook GmbH die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Lanybook GmbH.

7.6 Wenn bei Lieferung von Werkzeugen der Sicherungsfall eintritt, steht Lanybook GmbH auch urheberrechtlich die Befugnis der noch in ihrem Eigentum stehenden gefertigten Teile zu bzw. das Recht, die Ware bis zum Schuldausgleich zu veräußern. Sie ist befugt, erforderlichenfalls die Vervielfältigung zu Ende zu führen. Etwa erforderliche Zustimmungserklärungen Dritter wird der Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich besorgen.

7.7 Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen von Lanybook GmbH oder Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks ohne Zustimmung von Lanybook GmbH weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden.

7.8 Der Verkauf über eBay, Amazon und vergleichbare Auktions- bzw. Verkaufsplattformen im Internet genügt nach dem derzeitigen Stand der Ausgestaltung dieser Formate nicht den vorstehenden Kriterien (9.4) an den Internetvertrieb der Vertragsprodukte und ist daher nicht gestattet. Ein Verkauf über sonstige Internetplattformen wie auch auf eigenen Webseiten /- Shops ist gestattet, sofern die Voraussetzungen eingehalten werden, nämlich insbesondere umfassende Informationen zu den Vertragsprodukten sowie deren qualitativ hochwertige Darstellung und Präsentation. Ein unautorisierter Weiterverkauf an natürliche Personen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung über die Erfüllung der Kriterien des Verkaufs ist ausdrücklich untersagt und wird von LANYBOOK juristisch in jedem Einzelfall verfolgt.

 

8. LIEFERUNGSMÖGLICHKEITEN UND LIEFERUNGSVERZÖGERUNGEN

 

8.1 Angegebene Lieferfristen gelten nur als annähernd vereinbart, sofern sie nicht von Seiten der Lanybook GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände - z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von den Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart.

8.2 Sämtliche unmittelbar an uns erteilten Aufträge können innerhalb der Frist von 10 Tagen seit Eingang von Lanybook GmbH abgelehnt werden.

8.3 Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt, die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder die Ware nach Fertigstellung eingelagert wird.

8.4 Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an die Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

8.5 Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Produktionszeit beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen.

8.6 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei “Frei-Sendungen”, die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Anstalt übergeben worden ist. Wird die Absendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

8.7 Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl von Lanybook GmbH überlassen. Transportversicherungen werden von Lanybook GmbH nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

8.8 Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.

8.9 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 II Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Lieferant haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines vom Lieferanten zu vertretenden Lieferverzuges der Auftraggeber berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

8.10 Der Lieferant haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferanten ist dem Lieferanten zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer vom Lieferanten zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung des Lieferanten auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.11 Der Lieferant haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.12 Im Übrigen haftet der Lieferant im Fall des Lieferverzuges für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

8.13 Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Auftraggebers bleiben vorbehalten.

8.14 Für den Fall des Leistungsverzuges seitens Lanybook GmbH oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung kann der Auftraggeber Ersatz entgangenen Gewinns nur verlangen, wenn Lanybook GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

 

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

9.1 Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Dieses gilt sowohl für Hauptrechnungen, als auch für Teil- und Nachberechnungen.

9.2 Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

9.3 Musterrücksendungen werden grundsätzlich nicht gutgeschrieben. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Absenders. Ein Anspruch auf erneute Zusendung besteht nicht.

9.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisung und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftenanzeige bei Lanybook GmbH eingeht, als Zahlungseingang.

9.5 Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder nachgewiesen werden kann, dass Vollstreckungsmaßnahmen fruchtlos verlaufen sind, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat, das Konkursverfahren oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt worden ist, so ist Lanybook GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag fällig zu stellen,. Lanybook GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen zu verlangen.

9.6 Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist Lanybook GmbH berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei uns unbekannten Bestellern behalt der Auftragnehmer sich vor, die Lieferung gegen sofortige Barzahlung, Nachnahme oder Vorauszahlung nach Wahl zu veranlassen. 9.7 Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungenen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und Nebenkosten zu tragen.

9.8 Zahlungen sollten nur durch Banküberweisung erfolgen. Wechsel-, Scheck- und Zahlungen in sonstiger Weise stellen keine Erfüllung der Zahlungsverpflichtung dar, solange nicht LANYBOOK unwiderruflich und endgültig die Verfügung über den Zahlungsbetrag erlangt hat. Diskontspesen gehen zu Lasten des KÄUFERs.

9.9 Sind Waren durch LANYBOOK herzustellen oder in sonstiger Weise zu ver- oder bearbeiten oder für Waren, die nicht im jeweils gültigen Katalog von LANYBOOK enthalten sind, gelten Mehr- oder Minderlieferung bis zu 15% als vertragsgemäß, wobei eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises erfolgt.

9.10 Teillieferungen, zu denen LANYBOOK grundsätzlich ohne Mitteilung an den KÄUFER berechtigt ist, sind als Lieferungen für sich zu betrachten, die auch separat in Rechnung gestellt werden können.
9.11 Werden Waren durch einen Frachtführer in irgendeiner Weise beschädigt übergeben oder fehlen Waren, so hat der KÄUFER sofort eine entsprechende schriftliche Bestätigung von diesem zu verlangen. Bestätigungen vollständiger und ordnungsgemäßer Übergabe gegenüber Frachtführern muss der KÄUFER gegen sich gelten lassen.

 

10. EIGENWERBUNG

 

10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in jedem Medium und ohne vorige Rücksprache auf die Betreuung des Auftraggebers aktiv hinzuweisen. Der Auftragnehmer darf ebenso jederzeit die ausgeführten Arbeiten bildlich und typografisch zeitlich unbegrenzt darstellen.

 

11. MÄNGEL/HAFTUNG/VERJÄHRUNG

 

11.1 Spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware sind dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel der Ware, auch in Art oder Ausführung dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu melden. Bei Falschlieferungen muss die Meldung unverzüglich stattfinden. Verspätete Reklamationen werden nur anerkannt, wenn es sich um versteckte Mängel handelt. Im Falle von mangelhafter Ware ist Lanybook GmbH zur Nachbesserung, auch mehrfach, innerhalb von 8 Wochen berechtigt. Einen Preisnachlass gewährt der Auftragnehmer nur bei wiederholtem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Weiterverarbeitung von Waren durch den Auftraggeber, verfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Bei Handelsgesellschaften greift hierbei §377 HGB. Für die bei der Verarbeitung von Kundenware jeglicher Art entstehenden Schäden haften wir nicht. Generell begrenzt sich die Haftung auf den Auftragswert. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt vor allem für Schadensersatzansprüche, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden). Dies gilt nicht, wenn Lanybook GmbH in Fällen des Fehlers zugesicherten Eigenschaften zwingend haftet. Im Falle von Mängeln die nur einen Teil der gelieferten Ware betrifft, ist der Auftraggeber nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung berechtigt.

11.2 Bei offensichtlich beschädigter Ware muss die Warenannahme gegenüber der Lieferperson verweigert werden. Die Quittierung des mangelfreien Erhalts der Ware gegenüber die Spediteur, dem Paketdienst oder der Lanybook GmbH selbst, geht zu Lasten des Auftraggebers.

Jegliche Ansprüche gegen den Aufragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübergang auf den Auftraggeber, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. §852 BGB bleibt unberührt.

11.3 Für Mängel i.S.v. § 434 BGB leistet LANYBOOK für verkaufte Waren Gewähr und haftet nach den folgenden Bestimmungen:

– Der KÄUFER hat gelieferte Waren gemäß § 377 HGB zu untersuchen und etwaige Rügen grundsätzlich unverzüglich, spätestens aber binnen sieben Tagen, in jedem Falle aber vor einer Weiterveräußerung oder Verarbeitung schriftlich zu erheben. Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt.

– Stellt der KÄUFER Mängel der Ware fest, so darf er nicht ohne Zustimmung von LANYBOOK darüber verfügen, wenn dadurch der Eintritt größerer Schäden droht.

– Der KÄUFER ist verpflichtet, LANYBOOK die beanstandete Kaufsache oder Muster davon auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Weigerung entfällt die Gewährleistung. Ersetzte Sachen oder Teile gehen in das Eigentum von LANYBOOK über.

12. DATENSCHUTZ

12.1 Der KÄUFER wird hiermit davon informiert, dass LANYBOOK die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO verarbeitet.

13. SCHUTZRECHTE

13.1 Nach Entwürfen von LANYBOOK in deren Auftrag von Dritten gefertigte Musterstücke oder Zeichnungen dürfen in keinem Fall Dritten, insbesondere Mitbewerbern, zugänglich gemacht werden. Bei Missachtung dieser Pflicht haftet der KÄUFER für alle Nachteile, die LANYBOOK durch die Verwertung der Muster durch Nichtberechtigte entstehen.

13.2 Der KÄUFER haftet für etwaige Verletzungen fremder Schutzrechte, wenn die Herstellung und Lieferung von Gegenständen nach seinen Angaben durch LANYBOOK vorgenommen wurden. Er verpflichtet sich, LANYBOOK bei einer dadurch verursachten Verletzung der Schutzrechte Dritter unverzüglich von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen und LANYBOOK sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen, die ihr im Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung gegenüber Dritten oder im Rahmen der Beilegung solcher rechtlicher Auseinandersetzungen insbesondere durch erforderliche oder angemessene Aufwendungen entstehen.

13.3 Die von LANYBOOK hergestellten Gegenstände werden für Werbung verwendet. Sollte der KÄUFER ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der für Ihn gefertigten Gegenstände haben, so trifft LANYBOOK eine entsprechende Verpflichtung nur, wenn spätestens bei Vertragsschluss eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.

13.4 Werkzeuge für Sondermodelle, die von LANYBOOK oder in ihrem Auftrag von Dritten angefertigt werden, sind aufgrund Konstruktionsleistung und der Verwertung interner Fabrikationserfahrungen Eigentum von LANYBOOK, auch, wenn der KÄUFER hierfür (anteilig) die Kosten der Anfertigung trägt oder falls die Verwendung aufgrund entsprechender Vereinbarung ausschließlich für Bestellungen des KÄUFERs erfolgt. Die Aufbewahrung erfolgt freiwillig höchstens für zwei Jahre, wobei auch für im Eigentum des KÄUFERs stehende Werkzeuge nur eine Sorgfaltspflicht wie in eigenen Angelegenheiten geschuldet wird. Im Falle der Nichtbezahlung der gelieferten Ware hat LANYBOOK an den im Eigentum des KÄUFERs stehenden Werkzeugen ein Zurückbehaltungsrecht. 

 

14. PRODUKTHAFTUNG

 

14.1 Es besteht eine angemessene Versicherungspflicht seitens des Auftraggebers,  gegen Sach- bzw. Personalschäden, die durch die Benutzung der vom Auftragnehmer gelieferten Waren entstehen können. Wenn der Auftraggeber als Wiederverkäufer fungiert, hat er diesen Vertragsgegenstand weiterzugeben.

14.2 Wenn der Auftraggeber die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Auftraggeber es in den Verkehr brachte oder nutzte, dann ist die Produkthaftung von Seiten des Auftragnehmers ausgeschlossen. Wenn der Fehler darauf beruht, dass das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingende Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte, ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen. Vom Widerruf ausgeschlossen sind für den Auftraggeber angefertigte Sonderanfertigungen. Auch bei Folienbeschriftungen, Textilveredelungen und Druckerzeugnisse besteht kein Widerrufsrecht, da es sich hierbei um eigens für den Auftraggeber hergestellte Ware handelt.

 

15. DIGITALE DATEN

 

15.1 Lanybook GmbH ist verpflichtet, Dateien und Layouts, welche am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeb er heraus zugegeben bzw. zu archivieren. Dies ist allerdings gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

 

16. ARCHIVIERUNG

 

16.1 Nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung werden dem Auftraggeber zustehende Daten und Datenträger über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftragsnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert.

 

17. DATENSCHUTZ

 

17.1 Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten des Auftraggebers werden im System der Lanybook GmbH gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.

 

18. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

 

18.1 Der Sitz des Auftragnehmers versteht sich als gesetzlicher Erfüllungsort und bestimmt den Gerichtsstand, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht. Falls der Wohnsitz, beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, oder der Auftraggeber seinen Wohnsitz, beziehungsweise seinen gewöhnliche Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, bestimmt der Sitz des Auftragnehmers ebenfalls den Gerichtsstand.

 

19. GÜLTIGKEIT / SALVATORISCHE KLAUSEL

 

19.1 Die Gültigkeit dieser Bestimmungen tritt sofort in Kraft. Im Falle, dass einzelne Formulierungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig angesehen werden, so berührt dies nicht die generelle Relevanz.

 

Gerichtsstand für alle Parteien: Amtsgericht Worms

Stand: Worms, Mai 2019

 

Lanybook GmbH

Geschäftsführer: Alexander Quehl, Tino Quehl

Auf dem Sand 22

67547 Worms

Telefon 06241 305 61-0

Telefax 06241 305 61-20

E-Mail Adresse: info@Lanybook.com

 

 

Widerrufsfolgen

 

Bei einer wirksamen Rückgabe sind alle empfangenen Leistungen, seitens des Auftraggebers und des Auftragnehmers zurückzugeben. Im Falle einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nur, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Um eine Verschlechterung der Ware zu vermeiden, unterlassen Sie alles, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen binnen 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für den Auftragnehmer hingegen mit dem Empfang. Wenn einzelne Teilbereiche dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bereiche unberührt. Es gilt eine wirksame Bestimmung anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen als vereinbart, wenn diese der wirtschaftlich effektivsten Bestimmung am nächsten kommt.

 

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